Grundtarif und Splittingtarif: Die zwei Veranlagungen
Der Grundtarif gilt für Ledige und alle, die einzeln veranlagt werden: Dein zu versteuerndes Einkommen wird direkt in den Tarif eingesetzt. Der Splittingtarif (Ehegattensplitting nach §26b EStG) steht zusammenveranlagten Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern zu: Das gemeinsame Einkommen wird halbiert, darauf der Grundtarif angewendet und das Ergebnis verdoppelt. Das Verfahren lohnt sich besonders bei ungleichen Einkommen – etwa wenn nur ein Partner verdient: Beispiel 60.000 € Gesamteinkommen kosten im Splitting nur so viel Steuer wie zweimal 30.000 € im Grundtarif, und dank des progressiven Tarifs ist das deutlich weniger als einmal 60.000 €.
Durchschnitts- vs. Grenzsteuersatz
Zwei Kennzahlen, die oft verwechselt werden: Der Durchschnittssteuersatz (Steuer ÷ Einkommen) zeigt, welcher Anteil deines Einkommens insgesamt an den Fiskus geht. Der Grenzsteuersatz zeigt, wie viel vom nächsten verdienten Euro an Steuer anfällt – und der ist wegen der Progression immer höher. Wer über eine Gehaltserhöhung nachdenkt, sollte auf den Grenzsteuersatz schauen: Er entscheidet, wie viel von der Erhöhung wirklich ankommt.
Warum die Steuer überproportional steigt
Der deutsche Tarif ist progressiv: Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) fällt keine Steuer an, danach steigt der Grenzsteuersatz stufenlos von 14 % auf 42 % – und ab 280.000 € greift die Reichensteuer von 45 %. Verdoppelt sich dein Einkommen, mehr als verdoppelt sich deshalb deine Steuer. Umgekehrt bedeutet das: Wer sein zu versteuerndes Einkommen senkt – etwa über Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen oder den Splittingtarif –, spart überproportional.
Was zählt zum zu versteuernden Einkommen?
Das zu versteuernde Einkommen ist nicht dein Bruttogehalt. Abgezogen werden unter anderem: Werbungskosten (mindestens der Pauschbetrag von 1.230 €), Sonderausgaben (z. B. Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer), außergewöhnliche Belastungen sowie ggf. Kinder- und andere Freibeträge. Dieser Rechner geht vereinfacht davon aus, dass du das bereits bereinigte zu versteuernde Einkommen eingibst.