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Midijob-Rechner 2026

Verdienst du zwischen 603 € und 2.000 €? Dann bist du im Übergangsbereich (Midijob): reduzierte Sozialabgaben, aber volle Ansprüche. Der Rechner zeigt SV-Beitrag, Lohnsteuer und dein Netto.

Der Übergangsbereich: 603,01 – 2.000 €

Seit der Reform 2023 (und auch 2026 unverändert) gilt der Übergangsbereich von 603,01 € bis 2.000 € monatlich. Die Idee: Niemand soll durch einen kleinen Verdienstsprung plötzlich mit vollen Sozialabgaben belastet werden. Deshalb steigt der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung gleitend – von stark reduziert am unteren Ende bis zum vollen Satz bei 2.000 €.

Reduzierte Beiträge, volle Rentenansprüche

Der Clou des Midijobs: Obwohl du weniger Sozialabgaben zahlst, werden deine Rentenansprüche aus dem vollen Arbeitsentgelt berechnet – du verlierst also keine Rentenpunkte. Auch Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung laufen ganz normal weiter. Der Arbeitgeber zahlt übrigens von Anfang an seinen vollen Anteil.

Lohnsteuer im Midijob

Lohnsteuer fällt erst an, wenn dein Jahresbrutto über dem Grundfreibetrag (2026: 12.348 €) liegt – also ab etwa 1.029 € Monatsbrutto. Darunter bleibt der Midijob lohnsteuerfrei; es gehen nur die reduzierten Sozialabgaben ab. Unser Rechner berücksichtigt das vereinfacht mit dem Eingangssteuersatz.

Häufige Fragen zum Midijob 2026

Was ist ein Midijob?

Eine Beschäftigung im Übergangsbereich 603,01–2.000 €: reduzierte Sozialabgaben für Arbeitnehmer, die mit steigendem Verdienst auf den vollen Satz anwachsen.

Was ist der Unterschied zum Minijob?

Im Minijob (bis 603 €) zahlst du fast keine Abgaben. Im Midijob fallen echte, aber reduzierte Sozialabgaben an – dafür hast du volle Sozialversicherungsansprüche.

Habe ich trotz weniger Beitrag volle Rentenansprüche?

Ja. Die Rentenpunkte werden aus deinem tatsächlichen Arbeitsentgelt berechnet – so, als hättest du den vollen Beitrag gezahlt.

Was passiert über 2.000 €?

Der Übergangsbereich endet: Es gelten die vollen Sozialversicherungssätze (2026 rund 21 % Arbeitnehmeranteil inkl. Zusatzbeiträge).

Hinweis: Dieser Rechner liefert vereinfachte Näherungswerte für das Jahr 2026 und ersetzt keine Lohnabrechnung oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.