19 % oder 7 %? Die Sätze im Überblick
Der Regelsatz von 19 % gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen. Der ermäßigte Satz von 7 % gilt unter anderem für:
- Lebensmittel (Grundnahrungsmittel im Supermarkt)
- Bücher, Zeitungen und Zeitschriften
- Fahrkarten im öffentlichen Nahverkehr
- Hotelübernachtungen
Achtung: Im Restaurant gilt seit 2024 wieder der volle Satz von 19 % auf Speisen – die temporäre 7-%-Regelung aus der Corona-Zeit ist ausgelaufen.
Die Formeln
- Brutto → Netto: netto = brutto ÷ 1,19 (bzw. ÷ 1,07)
- MwSt-Betrag: mwst = brutto − netto
- Netto → Brutto: brutto = netto × 1,19 (bzw. × 1,07)
Beispiel: 119 € brutto bei 19 % → 119 ÷ 1,19 = 100 € netto, MwSt-Anteil = 19 €.
Für wen ist das wichtig?
Selbstständige und Freiberufler müssen auf Rechnungen die MwSt korrekt ausweisen – und beim Einkauf die Vorsteuer herausrechnen. Wer die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) nutzt, weist dagegen keine MwSt aus und kann keine Vorsteuer geltend machen.