Warum gibt es überhaupt eine Steuererstattung?
Dein Arbeitgeber kennt deine wahren Kosten nicht. Er zieht jeden Monat Lohnsteuer nach einem pauschalen Verfahren ab – in der Steuererklärung darfst du dagegen deine tatsächlichen Werbungskosten und Sonderausgaben geltend machen. Ist die abgezogene Steuer höher als die Steuer auf dein tatsächliches zu versteuerndes Einkommen, erstattet dir das Finanzamt die Differenz. Genau das schätzt dieser Rechner.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 €
Das Finanzamt zieht bei der Werbungskosten automatisch 1.230 € pro Jahr ab – ohne einen einzigen Beleg. Erst Kosten darüber hinaus erhöhen deine Erstattung wirklich. Typische Posten: Entfernungspauschale (30 Cent je km für die ersten 20 km, 38 Cent ab km 21), Homeoffice-Pauschale (6 € je Tag), Arbeitsmittel, Fortbildungen und Bewerbungskosten.
Sonderausgaben: oft unterschätzt
Neben den Werbungskosten mindern Sonderausgaben dein zu versteuerndes Einkommen: Beiträge zu Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung (Vorsorgeaufwendungen, großteils absetzbar), Spenden an gemeinnützige Organisationen, Unterhaltszahlungen und Kirchensteuer des Vorjahres. Auch wer keine Belege sammelt, verschenkt hier schnell mehrere hundert Euro Erstattung.
So verstehst du dein Ergebnis
Der Rechner vergleicht zwei Werte: die einbehaltene Lohnsteuer (was der Arbeitgeber nach Pauschbeträgen abgezogen hat) und deine tatsächliche Einkommensteuer nach echten Kosten. Je größer der Abstand, desto höher die Erstattung. Bleibt das Ergebnis bei 0 €, lagst du mit dem Pauschbetrag bereits richtig – dann lohnt sich die Erklärung vor allem zum Feststellen von Verlustvorträgen oder zur Klärung deiner Steuerklasse.