Überstunden-Rechner 2026: Zuschlag & Auszahlung

Wie viel sind deine Überstunden wert? Gib Anzahl, Stundenlohn und Zuschlag ein – der Rechner zeigt Grundvergütung, Zuschlag und Gesamtbetrag.

Kein gesetzlicher Zuschlag in Deutschland

Wichtig zu wissen: Einen gesetzlichen Überstundenzuschlag gibt es in Deutschland nicht – weder Arbeitszeitgesetz noch BGB sehen einen vor. Anspruch auf einen Zuschlag hast du nur, wenn er in deinem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. Häufig sind 25 % auf den normalen Stundenlohn; für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sehen viele Tarife höhere Sätze vor. Steht nichts im Vertrag, gibt es nur die normale Stundenvergütung.

Freizeitausgleich oder Auszahlung?

Ob du Überstunden in Freizeit umwandeln oder auszahlen lassen kannst, regeln ebenfalls Vertrag oder Tarif – viele Betriebe sehen vorrangig Freizeitausgleich vor. Steuerlich gilt: Ausgezahlte Überstunden sind normaler Arbeitslohn und voll lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Einen steuerfreien Überstundenbonus gibt es nicht.

Überstunden anordnen: Was erlaubt ist

Der Arbeitgeber darf Überstunden nur anordnen, wenn Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung das vorsehen. Das Arbeitszeitgesetz setzt Grenzen: Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten, ausnahmsweise 10 Stunden, wenn der Durchschnitt von 8 Stunden innerhalb von 6 Monaten eingehalten wird. Dokumentiere deine Überstunden immer schriftlich – im Streitfall zählt die Nachweispflicht.

Häufige Fragen zu Überstunden

Habe ich Anspruch auf einen Überstundenzuschlag?

Nur wenn er vertraglich oder tariflich vereinbart ist. Einen gesetzlichen Zuschlag gibt es in Deutschland nicht.

Wie hoch ist der übliche Überstundenzuschlag?

Häufig 25 % auf den Stundenlohn. Viele Tarife sehen für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit höhere Sätze vor.

Muss ich Überstunden auszahlen lassen oder Freizeit nehmen?

Das regeln Vertrag, Tarif oder Betriebsvereinbarung. Oft hat Freizeitausgleich Vorrang; Auszahlung nur bei entsprechender Vereinbarung.

Sind ausgezahlte Überstunden steuerfrei?

Nein – sie sind normaler Arbeitslohn und voll steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Hinweis: Dieser Rechner liefert vereinfachte Näherungswerte für das Jahr 2026 und ersetzt keine Beratung. Alle Angaben ohne Gewähr.