Bedarfssätze: Wohnen entscheidet
Das BAföG deckt einen pauschalen Bedarfssatz: Wer bei den Eltern wohnt, hat einen deutlich niedrigeren Bedarf als jemand mit eigener Wohnung – unser Rechner arbeitet vereinfacht mit 475 € bzw. 855 € monatlich (inkl. Wohnpauschale). Hinzu kommen ggf. Zuschläge, etwa für die Kranken- und Pflegeversicherung oder Kinderbetreuung.
Was wird angerechnet?
Vom Bedarf werden Einkommen und Vermögen abgezogen: Das Elterneinkommen bleibt bis zu einem Freibetrag anrechnungsfrei (in unserer Näherung 2.415 €/Monat für beide Eltern zusammen) – was darüber liegt, wird zur Hälfte angerechnet. Dein eigenes Einkommen aus einem Nebenjob bleibt bis 520 €/Monat frei (Minijob-Grenze), der Rest wird voll angerechnet. Auch Vermögen über 15.000 € mindert den Anspruch.
Zur Hälfte Zuschuss, zur Hälfte Darlehen
Für Studierende ist das BAföG je zur Hälfte ein Zuschuss (geschenkt) und ein zinsloses Darlehen. Zurückzahlen musst du nur den Darlehensanteil – gedeckelt auf maximal 10.010 €, in Raten ab fünf Jahre nach Förderende. Schüler-BAföG ist sogar ein reiner Zuschuss und muss gar nicht zurückgezahlt werden.