BAföG-Rechner 2026

Wie viel BAföG könntest du bekommen? Der Rechner schätzt deinen Bedarfssatz und zieht Elterneinkommen sowie dein eigenes Einkommen vereinfacht an – das Ergebnis ist eine grobe Orientierung.

Bedarfssätze: Wohnen entscheidet

Das BAföG deckt einen pauschalen Bedarfssatz: Wer bei den Eltern wohnt, hat einen deutlich niedrigeren Bedarf als jemand mit eigener Wohnung – unser Rechner arbeitet vereinfacht mit 475 € bzw. 855 € monatlich (inkl. Wohnpauschale). Hinzu kommen ggf. Zuschläge, etwa für die Kranken- und Pflegeversicherung oder Kinderbetreuung.

Was wird angerechnet?

Vom Bedarf werden Einkommen und Vermögen abgezogen: Das Elterneinkommen bleibt bis zu einem Freibetrag anrechnungsfrei (in unserer Näherung 2.415 €/Monat für beide Eltern zusammen) – was darüber liegt, wird zur Hälfte angerechnet. Dein eigenes Einkommen aus einem Nebenjob bleibt bis 520 €/Monat frei (Minijob-Grenze), der Rest wird voll angerechnet. Auch Vermögen über 15.000 € mindert den Anspruch.

Zur Hälfte Zuschuss, zur Hälfte Darlehen

Für Studierende ist das BAföG je zur Hälfte ein Zuschuss (geschenkt) und ein zinsloses Darlehen. Zurückzahlen musst du nur den Darlehensanteil – gedeckelt auf maximal 10.010 €, in Raten ab fünf Jahre nach Förderende. Schüler-BAföG ist sogar ein reiner Zuschuss und muss gar nicht zurückgezahlt werden.

Häufige Fragen zum BAföG 2026

Wer bekommt BAföG?

Schüler und Studierende, deren eigene Mittel und die ihrer Eltern nicht für Ausbildung oder Studium reichen. Entscheidend sind Bedarfssatz, Einkommen, Vermögen und der Aufenthaltsstatus.

Muss man BAföG zurückzahlen?

Für Studierende: nur die Darlehenshälfte, gedeckelt auf 10.010 €, zinslos. Die Zuschusshälfte ist geschenkt. Schüler-BAföG muss gar nicht zurückgezahlt werden.

Wie hoch sind die Freibeträge der Eltern?

Vom Elterneinkommen bleiben Grundfreibeträge anrechnungsfrei (Näherung hier: 2.415 €/Monat für beide Eltern), der Rest wird zur Hälfte angerechnet. Exakte Werte hängen von Familienstand und weiteren Kindern ab.

Was ist elternunabhängiges BAföG?

Nach z. B. 5 Jahren Erwerbstätigkeit vor dem Studium oder ab 30 Jahren wird das Elterneinkommen nicht angerechnet – nur eigenes Einkommen und Vermögen.

Hinweis: Dieser Rechner liefert eine vereinfachte Schätzung für das Jahr 2026 und ersetzt keine Beratung durch das BAföG-Amt. Alle Angaben ohne Gewähr.