Lohnsteuer vs. Einkommensteuer: Der Unterschied
Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuerart, sondern die Erhebungsform der Einkommensteuer bei Arbeitnehmern: Dein Arbeitgeber behält sie monatlich vom Bruttolohn ein und führt sie direkt ans Finanzamt ab – zusammen mit Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Endgültig abgerechnet wird erst mit deiner Einkommensteuererklärung: War die einbehaltene Lohnsteuer zu hoch (z. B. wegen hoher Werbungskosten oder Steuerklasse VI), erhältst du die Differenz erstattet; war sie zu niedrig, zahlst du nach.
Wie hoch fällt die Lohnsteuer 2026 aus?
Die Höhe hängt von drei Faktoren ab: Bruttolohn, Steuerklasse und Kirchensteuerpflicht. Vereinfacht rechnet der Staat so: Jahresbrutto minus Werbungskostenpauschbetrag (1.230 €) ergibt das zu versteuernde Einkommen. Darauf wendet er den progressiven Tarif an – bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € bleibt alles steuerfrei, darüber steigt der Satz von 14 % bis 42 % (45 % ab 280.000 €). Der Solidaritätszuschlag (5,5 %) kommt nur dazu, wenn deine Lohnsteuer 20.350 €/Jahr übersteigt – das trifft 2026 nur noch Gutverdiener.
Steuerklassen und ihr Einfluss
Die Steuerklasse steuert, welche Freibeträge in der monatlichen Berechnung berücksichtigt werden. Klasse III rechnet wie ein Splitting und ist für Alleinverdiener-Ehen am günstigsten, Klasse V hat den höchsten Abzug, und Klasse VI (Zweitjob) kennt praktisch keine Freibeträge. Verheiratete mit ähnlichem Einkommen fahren mit Klasse IV/IV am genauesten – die endgültige Steuerlast ist bei allen Kombinationen gleich, nur der Zeitpunkt der Zahlung unterscheidet sich.
Kirchensteuer: 8 % oder 9 %?
Die Kirchensteuer beträgt 8 % der Lohnsteuer in Baden-Württemberg und Bayern und 9 % in allen anderen Bundesländern. Sie wird wie die Lohnsteuer monatlich einbehalten und ist als Sonderausgabe in der Steuererklärung voll abziehbar – sie mindert also dein zu versteuerndes Einkommen im Folgejahr.