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Minijob-Rechner 2026: Was bleibt bei 603 € netto?

Die Minijob-Grenze ist 2026 auf 603 € monatlich gestiegen. Prüfe, ob dein Job ein Minijob ist, was du netto behältst und was dein Arbeitgeber an Pauschalabgaben zahlt.

Die Minijob-Grenze 2026: 603 €

Zum 1. Januar 2026 ist die Geringfügigkeitsgrenze auf 603 € monatlich gestiegen (2025: 556 €). Der Grund: Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt – 2026 beträgt er 13,90 € pro Stunde. 2027 steigt die Grenze weiter auf 633 €. Wichtig: Es zählt der regelmäßige Monatsverdienst – ein zweimaliges Überschreiten um einen kleineren Betrag im Jahr ist unschädlich.

Brutto = Netto: Was behältst du?

Als Minijobber zahlst du keine Lohnsteuer und keine Sozialabgaben – dein Brutto ist also dein Netto. Einzige Ausnahme: die Rentenversicherung. Standardmäßig kannst du dich von der RV-Pflicht befreien lassen (Antrag beim Arbeitgeber). Bleibst du versicherungspflichtig, zahlst du 3,6 % deines Verdienstes selbst – dafür sammelst du vollwertige Rentenversicherungszeiten, was z. B. für die Erwerbsminderungsrente wichtig sein kann.

Was kostet ein Minijobber den Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben von rund 31 % obendrauf:

Bei 520 € Monatsverdienst kostet der Minijob den Arbeitgeber also insgesamt rund 681 €.

Was passiert über 603 €?

Liegt dein regelmäßiger Verdienst über 603 €, ist es kein Minijob mehr, sondern ein Midijob (Übergangsbereich 603,01–2.000 €): Dann werden reduzierte, aber echte Sozialabgaben fällig – und oberhalb von 2.000 € die vollen Abgaben.

Häufige Fragen zum Minijob 2026

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

603 € monatlich (2025: 556 €, 2027: 633 €). Die Grenze folgt dem Mindestlohn (2026: 13,90 €/Stunde).

Was bleibt bei einem Minijob netto?

In der Regel brutto = netto. Nur bei fortbestehender Rentenversicherungspflicht gehen 3,6 % für die RV ab.

Soll ich mich von der Rentenversicherung befreien lassen?

Die Befreiung ist Standard und maximiert dein Netto. Pflichtig bleiben lohnt sich, wenn du Rentenversicherungszeiten brauchst (z. B. für Erwerbsminderungsrente oder Riester-Förderung).

Was passiert, wenn ich über 603 € verdiene?

Dann gilt der Midijob-Übergangsbereich (603,01–2.000 €) mit reduzierten Sozialabgaben.

Hinweis: Dieser Rechner liefert vereinfachte Näherungswerte für das Jahr 2026 (gewerblicher Minijob) und ersetzt keine Beratung. Alle Angaben ohne Gewähr.