Was ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer wird beim Kauf von Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen fällig – also bei jedem Eigentümerwechsel gegen Bezahlung. Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis, auf den das Bundesland seinen Steuersatz anwendet. Die Steuer fließt in die Kasse des jeweiligen Bundeslandes.
Die Sätze der Bundesländer 2026
Seit 2006 dürfen die Länder den Satz selbst festlegen – er liegt 2026 zwischen 3,5 % und 6,5 %:
- 3,5 % – am günstigsten: Bayern, Sachsen
- 5,0–5,5 % – Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Hamburg
- 6,0 % – Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin
- 6,5 % – am teuersten: Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen
Beispiel: Ein Haus für 400.000 € kostet in Bayern 14.000 € Steuer, in Nordrhein-Westfalen 26.000 € – ein Unterschied von 12.000 €.
Wann fällt keine Grunderwerbsteuer an?
Nicht jeder Eigentümerwechsel ist steuerpflichtig. Befreit sind unter anderem Erbschaften sowie Schenkungen unter Verwandten in gerader Linie (z. B. Eltern an Kinder) und zwischen Ehegatten bzw. Lebenspartnern. Auch der Erwerb geringwertiger Grundstücke (Kaufpreis unter 2.500 €) bleibt steuerfrei.
Wann ist die Steuer fällig?
Nach dem notariellen Kaufvertrag meldet das Finanzamt den Vorgang und schickt einen Steuerbescheid – die Zahlung ist dann meist innerhalb eines Monats fällig. Wichtig zu wissen: Das Grundbuch wird erst umgeschrieben, wenn das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt hat. Ohne bezahlte Grunderwerbsteuer kein Grundbucheintrag.