Die Freibeträge 2026
Jeder Erbe hat einen persönlichen Freibetrag – erst was darüber liegt, wird besteuert:
- 500.000 € – Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
- 400.000 € – Kinder und Stiefkinder
- 200.000 € – Enkel
- 100.000 € – Eltern und Großeltern (bei Erbschaft)
- 20.000 € – alle übrigen Personen
Steuerklassen und Steuersätze
Je enger das Verwandtschaftsverhältnis, desto niedriger die Steuerklasse – und desto niedriger die Sätze (§ 19 ErbStG):
- Klasse I (enge Angehörige): 7 % bis 30 % – z. B. 7 % bis 75.000 €, 11 % bis 300.000 €, 15 % bis 600.000 €, 19 % bis 6 Mio. €
- Klasse II (entferntere Verwandte): 15 % bis 43 %
- Klasse III (Fremde): 30 % bis 50 %
Wichtig: Es gilt die Vollmengenstaffel – der ermittelte Steuersatz wird auf den gesamten steuerpflichtigen Betrag angewendet, nicht nur auf den übersteigenden Teil.
Versorgungsfreibetrag und 10-Jahres-Regel
Neben dem persönlichen Freibetrag gibt es den Versorgungsfreibetrag (§ 17 ErbStG): Für Ehegatten 256.000 €, für Kinder je nach Alter gestaffelt (z. B. 52.000 € bis Alter 5). Außerdem kann jede Person ihren Freibetrag alle 10 Jahre neu ausschöpfen – wer Vermögen rechtzeitig in Stufen verschenkt, überträgt deutlich mehr steuerfrei.