So wird das Teilzeit-Gehalt berechnet
Die Grundformel ist einfach: Teilzeit-Brutto = Vollzeit-Brutto × Teilzeit-Stunden / Vollzeit-Stunden. Bei 4.000 € Vollzeitgehalt (40 Stunden) und 20 Teilzeit-Stunden landest du bei rund 2.000 € brutto. Der Stundenlohn ergibt sich aus Vollzeit-Brutto / (Wochenstunden × 4,33) – die 4,33 sind die durchschnittliche Wochenzahl pro Monat.
Warum in Teilzeit pro Stunde mehr netto bleibt
Die deutsche Einkommensteuer ist progressiv: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz auf den letzten Euro. Sinkt dein Brutto durch Teilzeit, rutschst du in einen niedrigeren Grenzsteuersatz – deshalb bleibt pro Stunde oft etwas mehr netto übrig als in Vollzeit. Das Gesamtnetto sinkt natürlich trotzdem, nur eben nicht ganz proportional zum Brutto.
Steuerklasse prüfen – besonders bei Ehepaaren
Deine Steuerklasse bleibt in Teilzeit dieselbe, aber ihre Wirkung ändert sich: Bei Ehepaaren mit der Kombination III/V kann der Wechsel in Teilzeit die optimale Klassenwahl verschieben. Ein Wechsel zu IV/IV mit Faktor lohnt sich oft, wenn sich die Einkommensverhältnisse ändern – der Wechsel ist beim Finanzamt einmal im Jahr möglich.
Worauf du sonst achten solltest
Teilzeit wirkt sich auch auf Urlaubsanspruch (anteilig nach Arbeitstagen), Weihnachts- und Urlaubsgeld (meist anteilig) und später die Rente aus (weniger Entgeltpunkte). Auch der Midijob-Bereich (603,01–2.000 €) kann interessant sein: Dort zahlst du reduzierte Sozialabgaben. Sprich vor dem Wechsel mit deinem Arbeitgeber über alle Konditionen – nicht nur das Gehalt.